Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

subunternehmer-osteuropa.de

Andreas Scheermann

Einzelunternehmen

personalvermittlung.eu

Ernst-Herrmann-Str. 17

92224 Amberg

Deutschland

Telefon: +49 163 4027421

E-Mail: info@subunternehmer-osteuropa.de

Stand: Juni 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Subunternehmer-Osteuropa.de (nachfolgend „Vermittler“) und den durch den Vermittler vermittelten Subunternehmern, Nachunternehmern, Werkvertragsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen und sonstigen Geschäftspartnern (nachfolgend „Partner“).

(2) Der Vermittler stellt Kontakte zwischen deutschen Auftraggebern und ausländischen Subunternehmern her.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. Vertragsgegenstand

(1) Der Vermittler vermittelt Geschäftskontakte zwischen deutschen Auftraggebern und ausländischen Subunternehmern.

(2) Der Vermittler wird ausschließlich als Vermittler und Geschäftsanbahner tätig.

(3) Der Vermittler übernimmt keine Garantie für den Abschluss eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Partner.

(4) Vertragsbeziehungen über Werkleistungen, Dienstleistungen oder sonstige Leistungen entstehen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Partner.

3. Vermittlungsvergütung

(1) Für jeden durch den Vermittler vermittelten Auftraggeber erhält der Vermittler vom Partner eine Vergütung in Höhe von 2,00 EUR netto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde.

(2) Die Vergütung entsteht unabhängig davon, ob die Leistung auf Grundlage eines Werkvertrages, Dienstleistungsvertrages, Rahmenvertrages oder eines sonstigen Vertragsverhältnisses erbracht wird.

(3) Die Vergütungspflicht beginnt mit dem ersten Arbeitstag des Partners beim vermittelten Auftraggeber.

(4) Die Vergütungspflicht besteht während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen dem Partner und dem vom Vermittler vorgestellten Auftraggeber.

4. Folgeaufträge und Erweiterungen

Die Vergütungspflicht gilt insbesondere auch für:

  • Folgeaufträge,

  • Nachfolgeprojekte,

  • Projektverlängerungen,

  • zusätzliche Einsatzorte,

  • weitere Baustellen,

  • zusätzliche Mitarbeiter des Partners,

  • Tochtergesellschaften des Auftraggebers,

  • Niederlassungen,

  • Konzernunternehmen,

  • wirtschaftlich verbundene Unternehmen.

5. Stundennachweise

(1) Der Partner verpflichtet sich, dem Vermittler sämtliche Stundennachweise vollständig und unaufgefordert vorzulegen.

(2) Die Übermittlung erfolgt wöchentlich oder spätestens zum Monatsende.

(3) Die Nachweise können elektronisch per E-Mail oder in digitaler Form übermittelt werden.

(4) Maßgeblich sind die vom Auftraggeber bestätigten Arbeitsstunden.

(5) Der Vermittler ist berechtigt, ergänzende Nachweise anzufordern.

6. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Vermittler erstellt seine Rechnungen auf Grundlage der gemeldeten und nachgewiesenen Arbeitsstunden.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(4) Der Partner trägt sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung bei berechtigtem Zahlungsverzug.

7. Kundenschutz und Umgehungsverbot

(1) Der Partner verpflichtet sich, vom Vermittler vorgestellte Auftraggeber nicht unter Umgehung des Vermittlers direkt oder indirekt zu beauftragen.

(2) Das Umgehungsverbot gilt auch für:

  • Tochtergesellschaften,

  • Niederlassungen,

  • Konzernunternehmen,

  • verbundene Unternehmen,

  • Vertreter,

  • Beauftragte oder sonstige Dritte.

(3) Das Umgehungsverbot gilt während der gesamten Vertragslaufzeit sowie für weitere 24 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit.

(4) Jegliche Umgehung des Vermittlers durch Einschaltung Dritter ist untersagt.

(5) Bei jedem Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der Partner zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000,00 EUR je Einzelfall.

(6) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8. Informationspflichten

Der Partner informiert den Vermittler unverzüglich über:

  • Vertragsabschlüsse,

  • Vertragsverlängerungen,

  • Projektänderungen,

  • Auftragserweiterungen,

  • Vertragsbeendigungen.

9. Auskunfts- und Kontrollrecht

(1) Der Vermittler ist berechtigt, sämtliche Unterlagen anzufordern, die zur Berechnung seiner Vergütung erforderlich sind.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

  • Verträge,

  • Nachträge,

  • Stundenzettel,

  • Rechnungen,

  • Einsatzlisten,

  • Leistungsnachweise.

(3) Kommt der Partner seiner Nachweispflicht trotz Aufforderung nicht nach, kann der Vermittler seine Ansprüche anhand der ihm vorliegenden Informationen berechnen und geltend machen.

10. Vertraulichkeit

(1) Alle geschäftlichen Informationen, Kundendaten und Vertragsinhalte sind vertraulich zu behandeln.

(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermittlers zulässig.

(3) Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.

11. Haftung

(1) Der Vermittler haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermittler ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare Schäden.

(3) Der Vermittler haftet insbesondere nicht für:

  • die Bonität des Auftraggebers,

  • die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers,

  • den Erfolg eines Projekts,

  • die tatsächliche Auftragsvergabe,

  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Partner,

  • Mängel oder Schäden aus der Leistungserbringung des Partners.

12. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Zusammenarbeit kann von beiden Parteien jederzeit in Textform (z. B. per E-Mail) beendet werden.

(2) Bereits entstandene Vergütungsansprüche des Vermittlers bleiben hiervon unberührt.

(3) Die Regelungen über Vergütung, Kundenschutz, Umgehungsverbot, Auskunftspflichten und Vertraulichkeit gelten über die Vertragsbeendigung hinaus fort.

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der sonstigen geltenden Datenschutzgesetze.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand Amberg.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand: Juni 2026