Werkvertrag und Dienstvertrag
Subunternehmer und Fachkräfte für Werkvertrag und Dienstvertrag – Ihre flexible Personallösung
Sie benötigen kurzfristig qualifizierte Unterstützung für Ihr Unternehmen? Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Vermittlung von erfahrenen Subunternehmern und Fachkräften aus Osteuropa – auf Basis von Werkvertrag oder Dienstvertrag. Rechtssicher, flexibel und kosteneffizient.
Unsere deutschsprachigen Subunternehmer aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Litauen, Lettland und der Ukraine lesen Pläne, arbeiten mit eigenem Werkzeug und Fahrzeugen und sind sowohl für Einzelprojekte als auch für langfristige Zusammenarbeit verfügbar.
Unsere Leistungen im Überblick:
Vermittlung von Subunternehmern:
Profitieren Sie von unserem großen Netzwerk an geprüften Subunternehmern aus verschiedenen Branchen. Wir finden für Sie die passenden Partner, die zuverlässig und kompetent Ihr Projekt zum Erfolg führen.Fachkräfte für Werkverträge:
Sie benötigen ein konkretes Ergebnis, etwa im Bau, Handwerk, IT oder Marketing? Unsere Fachkräfte übernehmen klar definierte Aufgaben und liefern Ihnen das gewünschte Werk – termingerecht und in hoher Qualität.Fachkräfte für Dienstverträge:
Für laufende Tätigkeiten oder beratende Aufgaben stellen wir Ihnen qualifizierte Dienstleister zur Seite. Ob IT-Support, Wartung, Beratung oder andere Dienstleistungen – wir haben das passende Personal für Sie.
- Werkverträge für ergebnisorientierte Aufträge mit klaren Leistungsbeschreibungen
- Rechtskonforme Vertragsgestaltung nach deutschem Recht (§§ 631 ff. BGB)
- Dienstverträge für zeitbasierte Einsätze mit Stundennachweisen
- Beratung zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung
Werkvertrag vs. Dienstvertrag – was Sie wissen müssen
Der Werkvertrag nach § 631 BGB ist die häufigste Vertragsform bei Bauprojekten und Handwerksleistungen. Der Subunternehmer schuldet ein konkretes, abnahmefähiges Ergebnis und trägt das Risiko für Mängel und Nachbesserungen. Das gibt Ihnen als Auftraggeber maximale Sicherheit.
Der Dienstvertrag nach § 611 BGB eignet sich für laufende Tätigkeiten ohne definierten Endzustand – etwa Wartung, Beratung oder IT-Support. Der Auftragnehmer schuldet seine Arbeitskraft, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
- Wir beraten Sie kostenlos welche Vertragsform für Ihr Projekt rechtlich und steuerlich am vorteilhaftesten ist
- Korrekte Vertragsgestaltung inklusive – ohne versteckte Risiken
- Alle Partner verfügen über Gewerbeanmeldung, Haftpflichtversicherung und Qualifikationsnachweise
Ihre Vorteile mit uns:
Rechtssicherheit
Wir achten auf korrekte Vertragsgestaltung und Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
Kompetenz
Unsere Fachkräfte und Subunternehmer sind erfahren, zuverlässig und bestens qualifiziert
Flexibilität
Reagieren Sie schnell auf Auftragsspitzen und Personalengpässe
Zeitersparnis
Wir übernehmen die Suche und Auswahl – Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft
Jetzt unverbindlich anfragen!
Nutzen Sie unsere Expertise und unser Netzwerk, um Ihr Unternehmen flexibel und effizient aufzustellen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot oder eine persönliche Beratung rund um Subunternehmer und Fachkräfte für Werkvertrag und Dienstvertrag.
Hinweis:
Alle unsere Vermittlungen erfolgen unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen für Werkverträge und Dienstverträge. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
Was ist der Unterschied zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag?
Beim Werkvertrag (§ 631 BGB) schuldet der Auftragnehmer ein konkretes, abnahmefähiges Ergebnis – z. B. eine fertige Montage oder ein gebautes Gewerk. Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) schuldet er nur die Tätigkeit selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Das hat Auswirkungen auf Haftung, Gewährleistung und steuerliche Behandlung.
Wann ist ein Werkvertrag mit einem Subunternehmer sinnvoll?
Der Werkvertrag eignet sich bei klar definierten Projekten mit messbarem Ergebnis – z. B. Montagearbeiten, Schweißarbeiten oder Bauvorhaben. Der Subunternehmer trägt dabei die Verantwortung für das fertige Werk und haftet bei Mängeln.
Wie vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit bei Werkverträgen?
Unsere Subunternehmer sind rechtlich selbstständig, arbeiten mit eigenem Werkzeug und eigenen Fahrzeugen, sind nicht weisungsgebunden und führen Aufträge für mehrere Auftraggeber aus. Wir achten strikt auf die korrekte Vertragsgestaltung gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Für welche Branchen bieten Sie Werkverträge an?
Wir vermitteln Subunternehmer für Werkverträge in den Bereichen Bau, Metallbau, Schweißtechnik, Elektrotechnik, HKLS, Industriemontage, Maschinenbau, Photovoltaik und viele weitere technische Gewerke.
Können Subunternehmer aus Osteuropa legal in Deutschland tätig sein?
Ja – alle unsere Subunternehmer arbeiten legal in Deutschland. Wir stellen die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicher, einschließlich Mindestlohngesetz, Entsendegesetz und A1-Bescheinigungen für entsandte Arbeitnehmer.